Veranstaltung: | Jahresmitgliederversammlung 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Satzungs·änderungs·anträge |
Antragsteller*in: | Jule (Vorstand) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.11.2019, 11:53 |
SÄA8: Plenum als Aktiventreffen in der Satzung verankern
Antragstext
Füge ein in §4, (1):
und das Plenum.
Ersetze §5 durch:
§5: Mitgliederversammlung und Plenum
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des
Kaktus –
Grüne Jugend Münster. Auf der Mitgliederversammlung werden alle Personenwahlen
sowie Satzungsänderungen durchgeführt. Sie tagt unregelmäßig, mindestens aber
einmal im Jahr.
(2) Zu Mitgliederversammlungen ist mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich
einzuladen.
(3) Auf Mitgliederversammlungen gilt eine Geschäftsordnung.
(4) Das wöchentliche Plenum ist das regelmäßge Treffen aller Aktiven des Kaktus.
Es findet, mit Ausnahmen, jeden Donnerstagabend statt.
(5) Im Plenum können Beschlüsse getroffen werden, ausgenommen sind
Satzungsänderungen und Personenwahlen.
(4) Die Mitgliederversammlung und das Plenum sind grundsätzlich öffentlich.
Nichtmitglieder haben grundsätzlich Rederecht.
(5) Die Mitgliederversammlung und das Plenum beschließen mit der einfachen
Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Die
Mitgliederversammlung und das Plenum sind beschlussfähig, wenn mindestens drei
Mitglieder, davon mindestens eine FIT*-Person, anwesend sind. Um den eigenen
Grundsätzen gerecht zu werden, ist hierbei auf ein möglichst ausgewogenes
Verhältnis zwischen FIT*- Personen und cis-Männern zu achten. Sollten FIT*-
Personen nicht repräsentativ vertreten sein, können sowohl MV als auch Plenum
auf Antrag und mit einfacher Mehrheit aufgelöst, bzw. verschoben werden.
(6) Die Einberufung eines Frauen*-, Inter-, Trans*-Forums kann nach Frauen*-,
Inter-, Trans*- Statut der Grünen Jugend stattfinden
(7) Bei grobem Fehlverhalten können sowohl Mitglieder als auch Gäste mit einer
2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder von MV oder Plenum ausgeschlossen werden.
(8) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglied
des
Vorstandes sind.
Begründung
Plenum und Mitgliederversammlung (MV) haben eine unterschiedliche Stufe der Formalität.
Für eine MV braucht es ein Präsidium, eine Geschäftsordnung und eine fristgerechte Einladung. Wir sollten das Plenum formal in der Satzung als Aktiventreffen einführen.
Den Status der MV sollten wir für die Jahresmitgliederversammlung und weitere außerordentliche Mitgliederversammlungen vorbehalten.