Veranstaltung: | Jahresmitgliederversammlung 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Satzungs·änderungs·anträge |
Antragsteller*in: | AG Queerfeminismus (dort beschlossen am: 15.11.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.11.2019, 22:50 |
SÄA7: Gleichberechtigungsstatut (FINT*-Statut)
Antragstext
Der Kaktus gibt sich ein Gleichberechtigungsstatut (FINT*-Statut). Das
Gleichberechtigungsstatut (FINT*-Statut) ist Teil der Satzung.
§ 1 Mindestquotierung
(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze des Kaktus- Grüne Jugend Münster sind mindestens zur Hälfte
mit Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen zu besetzen. Dies gilt auch
für den geschäftsführenden Vorstand. Steht bei Delegationen nur ein ordentlicher
Platz zur Wahl, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Amtszeit
mit einer Frau, Inter*, Nichtbinären oder Trans*person zu besetzen. Einmalige
Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine Frau, Inter*, Nichtbinäre oder
Trans*person, so muss im Anschluss der Platz mindestens ebenso lange mit einer
Frau, Inter*, Nichtbinären oder Trans*person besetzt werden.
(2) Ausgenommen von dieser Regel sind die Delegierten für die Schwulenpolitik.
(3) Ordentliche und Ersatzdelegiertenplätze sind insgesamt quotiert zu
besetzten.
(4) Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FINT*-Forum (§2).
§ 2 Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Forum (FINT*-Forum)
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten
Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen unter den Mitgliedern
beschließen, ob sie ein Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*-Forum (FINT*-
Forum) abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-Rede
behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten
dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen
nach Ende des FINT*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die
Organisator*innen sind für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINT*-
Forum teilnehmen, verantwortlich. Das FINT*-Forum gilt als Teil des jeweiligen
Gremiums. Auf dem FINT*-Forum können die anwesenden Frauen, Inter*, Nichtbinären
und Trans*personen:
a. über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit
vorher zu besetzende FINT*-Plätze nicht besetzt werden konnten,
b. ein Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Votum (FINT*-Votum) beschließen,
c. ein Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Veto (FINT*-Veto) aussprechen.
(2) Öffnung von offenen Plätzen:
a. Sollte keine Frau, Inter*, Nichtbinäre oder Trans*person auf einen Frauen,
Inter*, Nichtbinären und Trans*personen-Platz (FINT*-Platz) kandidieren oder
gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese
Plätze zu öffnen.
b. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine Frau, Inter*, Nichtbinäre
oder Trans*person auf einem FINT*-Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund
der Regel, dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter*,
Nichtbinären und Trans*personen besetzt werden müssen (vgl. §1), unbesetzt
bleiben. Diese Regel kann aber von einem FINT*-Forum aufgehoben werden.
c. Das FINT*-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für
alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt,
bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
(3) Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Votum (FINT*-Votum) / Frauen,
Inter*, Nichtbinären und Trans*-Veto (FINT*-Veto)
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen,
Inter*, Nichtbinären und Trans*personen berühren oder von denen diese besonders
betroffen sind, haben die Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen die
Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur
unter den Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen durchzuführen.
Es kann ein FINT*-Votum, ein FINT*-Veto oder ein FINT*-Votum verbunden mit einem
FINT*-Veto beschlossen werden. Ein FINT*-Votum ist eine nicht bindende
Empfehlung. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit
getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des
FINT*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINT*-Veto
aufschiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst
bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.
§ 3 Redelisten
(1)
a. Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen,
welches das Recht von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen auf
mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die
Führung getrennter Redelisten.
b. Nach dem letzten Beitrag der Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*-Liste
kann die Diskussion nur durch ein FINT*-Votum weitergeführt werden.
c. Außerdem kann zu jedem Zeitpunkt durch ein FINT*-Forum beschlossen werden,
dass Diskussionen temporär - aber maximal bis zum Ende der Veranstaltung - nach
dem letzten Beitrag einer Frau, Inter*, Nichtbinären oder Trans*person
weitergeführt werden können.
(2) Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von Frauen, Inter*,
Nichtbinären und Trans*personen zu übernehmen.
§ 4 Gleichstellungsreferent*in
(1) De Gleichstellungsreferent*in ist federführend verantwortlich für die
Weiterentwicklung einer Strategie zur Einbindung von Frauen, Inter*,
Nichtbinären und Trans*personen. Sie*er koordiniert und plant Maßnahmen zur
Förderung von Frauen, Inter*, Nichtbinären und Trans*personen. Sie*er leitet
einen Arbeitsbereich, der den Vorstand und alle anderen Organe und Gliederungen
bei der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie, der Planung von Fördermaßnahmen
und der Einbindung von Frauen, und Inter*, Nichtbinären und Trans*personen
unterstützt.
(2) De Gleichstellungsreferent*in muss Mitglied des Vorstands sein.
§ 5 Arbeitsbereich Gleichstellung
(1) Für Gleichstellung wird ein Arbeitsbereich gebildet.
(2) Dem Arbeitsbereich für Gleichstellung gehören de Gleichstellungsreferent*in
und die Sprecher*innen der AG Queerfeminismus an.
(3) Der Arbeitsbereich arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand an der Umsetzung
einer Gleichstellungsstrategie, sowie der Konzeption und Implementierung von
Förderungsmaßnahmen für Frauen, sowie Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen. Er
unterstützt Gremien und Gliederungen des Kaktus - Grüne Jugend Münster bei der
Umsetzung von Fördermaßnahmen und der Implementierung der Strategie.
§ 6 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat beim Kaktus - Grüne Jugend Münster einen hohen
Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass Frauen,
Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen mindestens die Hälfte der
Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden
Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen bei gleicher Qualifikation
bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen des
Kaktus - Grüne Jugend Münster, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, zu
beachten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen Frauen,
Inter*, Nichtbinäre oder Trans*personen sind.
§ 7 FINT*-Stammtisch
De Gleichstellungsreferent*in wird dazu aufgerufen, mindestens einmal jährlich
ein Treffen für Frauen, Inter*, Nichtbinäre und Trans*personen zu organisieren.
Der Vorstand des Kaktus - Grüne Jugend Münster ist dazu aufgerufen die dafür
notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Stammtisch ist für
alle oben genannten Mitglieder öffentlich und soll zur Vernetzung, sowie
Vertiefung von geschlechterpolitischen Themen dienen. Die Organisator*innen des
Stammtischs können sich dazu entscheiden, den Stammtisch oder einzelne
Programmpunkte für andere Personen zu öffnen. Darüber hinaus sollen auch
explizit Schutzräume geschaffen werden.
Begründung
Das FIT-Statut des Bundesverbandes reicht nicht.
Nichtbinäre (Personen) fehlen.
Cis-Männer reden zu viel.
Wir wollen anders diskutieren.
Wir wollen eine*n Gleichstellungsreferent*in.
Und einen Arbeitsbereich für Gleichstellung.
So denkt immer jemand an FINT*-Personen.
FINT*-Personen brauchen Vernetzungs- und Schutzräume.