Veranstaltung: | Jahresmitgliederversammlung 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Satzungs·änderungs·anträge |
Antragsteller*in: | Albert Wenzel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.11.2019, 15:25 |
SÄA2: Altersgrenze an den Bundesverband anpassen
Antragstext
Ersetze § 3 Absatz (2) Satz 2 durch:
"Voraussetzung ist, dass der*die Antragssteller*in sich zu den Zielen und
Grundsätzen von Kaktus – Grüne Jugend Münster bekennt und das 28. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat."
Ersetze § 3 Absatz (6) durch:
"Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Vollendung des 28.
Lebensjahres oder Tod."
Begründung
Der Bundes- und Landesverband hat diese Altersgrenze von 27 Jahren. Ein Versuch, sie anzuheben ist auf der letzten Bundesmitgliederversammlung gescheitert. Die Definition von Jugend endet in fast allen Organisationen bei 27 Jahren. Der Kaktus ist dazu da, jungen Menschen einen politischen Raum zu geben, dies sollten wir nicht mit einer Altersgrenze von 30 Jahren verwässern.
Außerdem möchte ich mit diesem Antrag möchte einen Fehler korrigieren, den ich auf meiner ersten Mitgliederversammlung gemacht habe: Dort habe ich gegen eine solche Änderung gestimmt. Hierfür sorry an Niklas, Jan, Simon & Co!